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Data Breach Notification – Meldung?

Posted by Birgit von Maurnböck
Ist Ihnen oder in Ihrem Unternehmen schon einmal eine Datenpanne passiert? Wenn ja, dann wissen Sie bestimmt, dass Sie nur sehr wenig Zeit haben, um die richtigen Schritte fristgerecht einzuleiten! Ein wichtiger Punkt hierzu ist die Meldung bei der Behörde. Darauf, wann es sich genau um eine Datenpanne handelt und was alles getan werden muss, sobald eine solche bekannt wird, sind wir letzte Woche detailliert eingegangen – lesen Sie hier gerne noch einmal nach.

Was bedeutet Data Breach Notification?

Der Begriff „Data Breach Notification“ klingt zwar sehr cool, bedeutet aber in Wahrheit nichts anderes als die Meldung einer Datenpanne bei der Datenschutzbehörde. ACHTUNG: Diese muss innerhalb von 72 Stunden nach internem Bemerken des Datenschutzvorfalles erfolgen – und zwar dann, wenn ein Risiko für die Gesundheit, den Ruf oder das „Vermögen“ der betroffenen Personen besteht. Wird eine solche Meldung gar nicht oder zu spät eingeleitet, muss ein Unternehmen mit hohen Strafen rechnen!

Wie sieht eine Data Breach Notification aus?

Beispiel: Verlust eines unverschlüsselten USB-Sticks durch den Geschäftsführer im Zug. Darauf gespeichert: Stammdaten (Namen, Adressen, Bankdaten, Kontaktdaten, Geburtsdatum) von 200 Mitarbeitern, insgesamt 1.000 Datensätze.

Beispiel: Unmittelbare Maßnahmen: Mitarbeiter wurden über die Datenpanne informiert. Lost&Found des Bahnbetreibers wurde um Mithilfe gebeten. Geplante Maßnahmen: Neuerliche Schulung aller Mitarbeiter zur Zugriffskontrolle (Verschlüsselung von externen Datenträgern).

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Deutschland: 145.000-DSGVO-Strafe

Posted by Erich von Maurnböck

Kontaktieren Sie potenzielle Kunden und Interessenten zu Marketingzwecken? Wenn ja, dann achten Sie unbedingt darauf, dass eine wirksame Werbe-Einwilligung vorliegt. Wird eine solche nicht eingeholt, kann es teuer werden!

DSGVO-Strafe gegen Mobilfunkanbieter

Die deutsche Datenschutzbehörde hat eine Strafe von 145.000,- € gegen den Mobilfunkanbieter Mobilcom Debitel GmbH verhängt. Der Grund dafür war, dass das Unternehmen wiederholt unerlaubte Werbeanrufe getätigt hatte.

Mobilcom-Debitel GmbH setzte in das Kleingedruckte der Telefon-Verträge eine vorformulierte Werbezustimmung. Mit dieser erklärten sich Kunden dazu bereit, Werbung des Unternehmens so wie auch von Drittanbietern zugesandt bekommen zu dürfen. Eine ausreichende Kennzeichnung war jedoch nicht vorhanden.

Das Unternehmen hielt sich somit nicht an den Grundsatz, dass eine Zustimmung immer aktiv erfolgen muss und arbeitete mit intransparenten und verschleiernden Klauseln. Auch nach schriftlicher Untersagung wurden weitere Anrufe getätigt und nahezu Telefonterror betrieben.

Das Unternehmen ging sogar noch einen Schritt weiter und unterstellte einigen Empfängern ihrer unerlaubten Anrufe den Abschluss eines Abonnements. Dabei handelte es sich unter anderem um Zeitschriften, Hörbücher, Video-Dienste oder auch Handyversicherungen. Anrufern, die die Angebote ausdrücklich ablehnten, wurden später Verträge untergeschoben. Nur durch einen Widerruf der Vertragsbestätigung, konnten sie den für sie entstandenen Schaden abwenden.

Auch dieser Punkt wurde in der Höhe des Bußgeldes erschwerend berücksichtigt.

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Wann dürfen Daten überhaupt verarbeitet werden?

Posted by Birgit von Maurnböck
Können Sie jede Verarbeitung von personenbezogenen Daten Ihrer Kunden, Mitarbeitenden und Lieferanten datenschutzrechtlich rechtfertigen? Die DSGVO schreibt vor, dass IMMER eine Rechtsgrundlage als Basis vorhanden sein muss.

Vorraussetzungen für eine Datenverarbeitung

Was kann man sich nun unter einer solchen Rechtsgrundlage vorstellen? Um die Zulässigkeit einer Verarbeitung von personenbezogenen Daten zu gewährleisten, muss mindestens einer der folgenden sechs Punkte erfüllt werden (in der betrieblichen Praxis sind die ersten 4 Grundlagen relevant):
  1. Eine Einwilligung der betroffenen Personen zur Verarbeitung ihrer Daten liegt vor. Für Werbezusendungen oder die Verarbeitung sensibler Daten oder auch bei der Verwendung und Veröffentlichung von Fotos ist eine solche beispielsweise immer notwendig. Ganz neu: Nach dem Fall des „EU-US Privacy Shields“ benötigt die Beauftragung amerikanischer Unternehmen nun meistens eine Einwilligung der Betroffenen. Denken Sie dabei an die Dienste, die beispielsweise Google für Webseiten anbietet (Maps, Analytics).
  2. Die Datenverarbeitung ist nötig, um einen Vertrag zu erfüllen. Ein Beispiel hierzu ist ein Vertrag zwischen Unternehmen und Kunden oder Lieferanten.
  3. Es besteht eine rechtliche Verpflichtung zur Verarbeitung bestimmter personenbezogener Daten. Beispielsweise ist jeder Arbeitgebende dazu verpflichtet, Mitarbeitenden bei der Krankenkasse anzumelden.
  4. Eine Datenverarbeitung unterliegt den berechtigten Interessen des Verantwortlichen. Wann ist das der Fall? Ein Beispiel hierzu sind technische Analysen in Form von Cookies, die als Ziel eine effizientere Website-Nutzung haben.

Beispiele für rechtmäßige Datenverarbeitungen

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Italien: DSGVO-Strafe über 17 Millionen Euro

Posted by Erich von Maurnböck

Haben Sie gewusst, dass Sie Daten zu Marketingzwecken immer nur dann verarbeiten dürfen, wenn Sie Einwilligungen dazu eingeholt haben? Was sind denn Marketingzwecke genau? Zum Beispiel Anrufe, Newsletter-Versand, Zusendung von Werbung. Das Telekommunikationsunternehmen Wind Tre aus Italien musste dies nun anhand einer DSGVO-Strafe über 17 Millionen Euro lernen.

Fall Telekommunikationsunternehmen in Italien

Untersuchungen der italienischen Datenschutzbehörde „Garante per la protezione dei dati personali“ ergaben, dass der Telekommunikationsdienst Wind Tre SpA einige ungeeignete Einwilligungen zur Datenverarbeitung von Kunden verwendete.

Wie sahen diese aus? Nutzer der Unternehmens-Apps „My3“ und „MyWind“ mussten zur Verwendung automatisch ihre Einwilligung in eine Vielzahl an Datenverarbeitungen geben, die sie erst nach 24 Stunden widerrufen werden konnten.

Einige Personen gaben sogar an, ganz ohne jegliche Einwilligung über Anrufe, SMS oder Emails zu Marketingzwecken kontaktiert worden zu sein. Erschwerend kam hinzu, dass Wind Tre die Datenschutzmaßnahmen sowie -umsetzung ihrer Auftragsverarbeiter nicht kontrollierte.

Datenschutzbehörde aus Italien

Die italienische Datenschutzbehörde stoppte jegliche Datenverarbeitung, die auf eine ungültigen Einwilligung basierte, und ordnete eine Kontrolle aller Auftragsverarbeiter an. Zudem müssen die eigenen technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs) künftig besser überprüft werden. Aufgrund der schwerwiegenden Verstöße gegen die DSGVO kam es außerdem zu einer Strafe von rund 17 Millionen Euro.

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Datenpanne – Was ist zu tun?

Posted by Birgit von Maurnböck

Ein Email, das versehentlich an den falschen Empfänger geschickt wird, das Entsorgen eines Formulars mit Namen eines Kunden oder der Verlust des unverschlüsselten Diensthandys in der Straßenbahn: Auch Ihnen kann eine Datenpanne passieren – und zwar schneller als Sie denken!

Datenpanne – Datenschutzverletzung – Datenschutzvorfall – Data Breach

Die Begriffe werden als synonym verwendet und beschreiben eine äußerst unangenehme Situation:

Bei einer Datenpanne wird die Datensicherheit verletzt, sprich: Ein angemessener Datenschutz kann nicht mehr gewährleistet werden.

Nun sehen wir uns Beispiele für Datenpannen an, um das Thema besonders praxisnah zu verstehen:

Was ist nun zu tun, wenn eine Datenpanne passiert ist?

Für das Vorgehen in einer solchen Situation muss intern ein Prozess festgelegt werden – und zwar vorab, sodass im Datenschutz-Notfall sofort klar ist, wie vorgegangen werden muss. Bei der Erstellung eines solchen Leitfadens stehen wir Ihnen sehr gerne zur Seite.

Melden Sie die Datenpanne unbedingt sofort der dafür intern zuständigen Person – auch wenn es sich nur um einen Verdacht handelt! Das kann Ihr Vorgesetzter, ein Datenschutzbeauftragter oder auch ein interner Datenschutzkoordinator sein.

Zuständige müssen daraufhin eine Risikoabschätzung vornehmen und zusammen mit der Geschäftsführung über weitere Schritte entscheiden.

Meldung einer Datenpanne bei der Datenschutzbehörde

ACHTUNG: Eine Datenpanne muss innerhalb von nur 72 Stunden nach Bekanntwerden – das heißt nachdem die erste Person diese bemerkt hat – erfolgen. Wird diese Frist nicht eingehalten, kann es zu hohen Strafen kommen!

Die Datenschutzbehörde muss allerdings nicht über jede Datenschutzverletzung informiert werden, sondern nur dann, wenn ein Risiko für die betroffenen Personen besteht. Zusätzlich müssen sofort Maßnahmen eingeleitet werden, um das Risiko für Betroffene zu minimieren. Diese Maßnahmen müssen der Behörde in der Meldung ebenfalls mitgeteilt werden.

Wie so eine Verständigung der Datenschutzbehörde nun genau abläuft und was sie alles beinhalten muss, können Sie hier nachlesen.

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Belgien: 600.000 Euro Strafe gegen Google

Posted by Erich von Maurnböck
Hohe Strafen durch die Datenschutzbehörden sind längst keine Seltenheit mehr. Mit jeder noch so winzigen Nichteinhaltung der DSGVO machen Sie Ihr Unternehmen datenschutzrechtlich angreifbar und lösen im schlimmsten Fall ein folgenschweres und teures Verfahren aus.

Fall Google in Belgien

Nachdem Google eine hohe DSGVO-Strafe in Frankreich verbuchen musste, kam es nun auch in Belgien erneut zu einer Strafe gegen den Suchmaschinenbetreiber. Diesmal war der Grund ein Verstoß gegen das Recht auf Vergessenwerden. Eine Person des öffentlichen Lebens in Belgien verlangte von Google die Löschung einiger auf sie bezogener Suchergebnisse. Diese bezogen sich auf Angaben zur politischen Einstellung sowie auf Anschuldigungen der Belästigung, die einige Jahre zurückliegen und niemals bestätigt wurden. Google entschied jedoch, dem Ansuchen nicht nachzukommen und keine der betroffenen Seiten aus den Suchergebnissen zu entfernen. Daraufhin beschwerte sich die betroffene Person bei der Belgischen Datenschutzbehörde. Diese entschied, dass die Informationen über die politische Orientierung angesichts der Tatsache, dass die betroffene Person in der Öffentlichkeit steht, im berechtigten öffentlichen Interesse liegen. Die Suchergebnisse zu den nicht bestätigten Belästigungs-Anschuldigungen, die über zehn Jahre alt sind, sollten jedoch vergessen werden dürfen – auch wenn der Grad zwischen berechtigtem öffentlichen Interesse und der Wahrung der Privatsphäre von Personen im öffentlichen Leben oftmals sehr schmal zu sein scheint. Google verhielt sich fahrlässig, indem es sich weigerte, diese irrelevanten und veralteten Informationen zu entfernen. Aus diesem Grund verhängte die Belgische Datenschutzbehörde die bisher höchste DSGVO-Strafe in Belgien von 600.000,- € gegen den Großkonzern. Bis dorthin lag die höchste verhängte Strafe bei gerademal 50.000,- €.

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EuGH kippt EU-US-Privacy Shield

Posted by Erich von Maurnböck

Zu Beginn ein kurzer Exkurs: Was ist – oder besser – was war das EU-US-Privacy Shield überhaupt?

Hierbei handelte es sich um eine Vereinbarung zwischen dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), in dem die DSGVO Gültigkeit hat, und den USA. Sie diente dazu, ein einheitliches Datenschutzniveau zu gewährleisten und dadurch Datenaustausch zu ermöglichen. Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) vom 16. Juli 2020 wurde das Privacy Shield nun für ungültig erklärt.

Wie kam es zum Kippen des EU-US Privacy Shields?

Der österreichische Datenschutzaktivist Max Schrems hatte sich bereits vor sieben Jahren bei der irischen Datenschutzbehörde beschwert, da er eine Übermittlung seiner personenbezogenen Daten von Facebook aus der EU an den amerikanischen Mutterkonzern verhindern wollte. Facebook sei in den USA immerhin dazu verpflichtet, personenbezogene Daten Behörden wie dem FBI sowie der NSA zugänglich zu machen.

Seine Annahme, dass sich diese Tatsache nicht mit der DSGVO vereinbaren ließe, wurde durch das Urteil des EuGHs nun bestätigt.

Was bedeutet das Kippen des EU-US Privacy Shields für Unternehmen?

Ein Datenaustausch bzw. -transfer in die USA ist nach wie vor möglich. Die Voraussetzungen dazu sind nun jedoch deutlich strenger geworden. Unternehmen, die mit amerikanischen Dienstleistern kooperieren, müssen nun umgehend Standarddatenschutzklauseln abschließen. In diesen Klauseln sind Datenschutzbestimmungen für amerikanische Unternehmen geregelt. Die amerikanischen Unternehmen müssen sich vertraglich verpflichten, ein angemessenes Datenschutzniveau einzuhalten.

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DSGVO-Strafe: Datenleck bei Foodora

Posted by Birgit von Maurnböck

Bereits 2016 kam es beim Essenszustellungsdienst Foodora zu einem großen Datenleck. Davon waren 727.000 Kunden in insgesamt 14 Ländern betroffen. Bei den Daten handelte es sich unter anderem um Namen, Telefonnummern sowie Standortangaben.

Fall Foodora

Obwohl das Datenleck bereits 4 Jahre zurückliegt, wurde der Vorfall erst im Mai dieses Jahres bekannt. In einem Online-Forum, das für das Posten gestohlener Daten bereits bekannt ist, wurde der Datensatz veröffentlicht.

Daraufhin wurde das Datenleck von „Delivery Hero“, dem Mutterunternehmen von Foodora bestätigt. Dieses nannte ebenso die von der Datenpanne betroffenen Länder – insgesamt 14: Österreich, Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, Schweden, Norwegen, Niederlande, Finnland, Australien, Kanada, Singapur, Hongkong und die Vereinigten Arabischen Emirate.

Rund 24.000 ehemalige österreichische Foodora-Kunden – in Österreich gehört Foodora nun zu Mjam – sind von der unberechtigten Datenveröffentlichung betroffen.

Auf der Seite „Have I been pwned“ kann man überprüfen, ob die eigene Email Adresse damals ebenso im betroffenen Datensatz gespeichert war.

Delivery Hero arbeitet den Datenschutzvorfall aktuell auf. Demnach wird intern eine äußerst sorgfältige Überprüfung der Ursache durchgeführt. Derzeit wird davon ausgegangen, dass die personenbezogenen Daten durch das gezielte Hacken einer Sicherungsdatei (die nicht entsprechend geschützt war) verloren gegangen sind.

Wie man den Fall Foodora vermeidet

Sicherungskopien von Daten sind enorm wichtig, damit haben wir uns in dem Beitrag TOMs: Verfügbarkeitskontrolle von Daten beschäftigt. Jedoch muss hierbei unbedingt sichergestellt werden, dass auch die Sicherungsdateien bestens vor unbefugtem Zugriff geschützt werden! Wie Sie in der Praxis dafür sorgen, können Sie wiederum in unserem Beitrag zu den ersten Kontrollschritten der TOMs nachlesen.

Aufgrund der Datenpanne droht dem Lieferdienst nun eine DSGVO-Strafe in der Höhe von bis zu 4% des konzernweiten Jahresumsatzes von Delivery Hero.
2019 wurde in Deutschland bereits eine DSGVO-Strafe von 200.000,- € gegen das Unternehmen verhängt.

Zudem wurden die nationalen Datenschutzbehörden der betroffenen Länder über den Vorfall informiert. Diese werden nun die betroffenen (ehemaligen) Foodora-Kunden informieren.

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50-Millionen-Euro-DSGVO-Strafe gegen Google

Posted by Erich von Maurnböck

Wegen undurchsichtiger Privatsphäre-Einstellungen sowie Werbung ohne Rechtsgrundlage wurde gegen Google nun in Frankreich vom Conseil d´Etat die bisher höchste DSGVO-Strafe bestätigt, die von der französischen Datenschutzbehörde verhängt worden war.

Fall Google

Bereits Anfang 2019 wurde von der französichen Datenschutzbehörde Commission Nationale de l’Informatique et des Libertés (CNIL) gegen Google die bisher höchste Strafe seit Inkrafttreten der DSGVO verhängt.

Grund dafür war, dass Nutzer des Suchmaschinenbetreibers nicht ausreichend über das Verfahren zur Platzierung von Werbung aufgeklärt wurden. Allgemein sei nach Angaben der CNIL die Aufklärung über die Verarbeitung von Daten sowie auch über andere vielseitige Google-Dienste wie Google Maps oder YouTube nicht ausreichend transparent.

Google legte Berufung ein

Google legte gegen die Entscheidung Berufung ein und argumentierte vor allem damit, dass die französische CNIL nicht zuständig sei, da sich der europäische Hauptsitz des Unternehmens in Irland befinde. Die DSGVO schreibe im sogenannten „One-Stop-Shop-Prinzip“ vor, dass der Fall aus diesem Grund von der irischen Datenschutzbehörde behandelt werden müsse, die allgemein als äußerst konzernfreundlich gilt und so gut wie nie Strafen verhängt.

Der Conseil d`Etat, der französische Staatsrat, bestätigte jedoch die Entscheidung der CNIL in der vergangenen Woche. Die Beschwerde von Google wurde demnach zurückgewiesen und der Suchmaschinenbetreiber muss der bisher höchsten verhängten DSGVO-Strafe im Ausmaß von 50 Millionen Euro in Frankreich entgegensehen. Dabei darf jedoch nicht ungesagt bleiben, dass die potenzielle Höchststrafe bei 3,7 Milliarden € (!) gelegen hätte!

Unser Fazit

Wie dieser Fall zeigt, drohen hohe Strafen bei undurchsichtigen Privatsphäre-Einstellungen und Werbung ohne Rechtsgrundlage. Ob Werbung ohne Einwilligung möglich ist, lesen Sie hier. Vermeiden Sie diese Fehler und holen Sie sich unsere Unterstützung wenn Sie sich unsicher sind. Wir helfen Ihnen gerne bei Unklarheiten und überprüfen Ihre Website und andere Tools.