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DSGVO-Strafe über 12 Millionen Euro in Italien

Posted by Erich von Maurnböck

Wissen Sie, wen Sie auf welche Art und Weise zu Marketingzwecken kontaktieren dürfen? Durch die DSGVO sind die Rechte und Pflichten von Unternehmen diesbezüglich genau definiert. Lesen Sie in diesem Beitrag, wie Sie eine Millionen-DSGVO-Strafe wie diese gegen Vodafone in Italien verhindern können.

DSGVO-Strafe für Vodafone

Gegen den Telekommunikationsanbieter Vodafone wurde von der italienischen Datenschutzbehörde eine Strafe in der Höhe von 12,25 Mio. Euro verhängt. Grund dafür waren zahlreiche Beschwerden von Konsumenten, die wiederholt aggressive Marketinganrufe des Anbieters erhalten hatten. Diese wurden von externen Call Centern durchgeführt. Die Untersuchung zeigte, dass dabei sogar Fake-Telefonnummern verwendet wurden. Des Weiteren wurde auf Kontaktlisten von Geschäftspartnern und anderen Unternehmen zurückgegriffen, ohne dass dafür eine Einwilligung der Betroffenen vorlag.
Zusätzlich zur Geldstrafe wurde Vodafone von der Datenschutzbehörde dazu angewiesen, Systeme zu implementieren, die sicherstellen, dass Telemarketing nur mit vorliegender Rechtsgrundlage betrieben wird.

Unsere Praxistipps

RAINBOWS: Spenden und Gutes tun

Posted by Birgit von Maurnböck

Kennen Sie bereits den Verein RAINBOWS, der sich um Kinder in Krisensituationen kümmert? Da besonders die Weihnachtszeit in einer solchen Situation sehr schwierig ist, hat RAINBOWS sich eine ganz spezielle Spendenaktion ausgedacht. Lesen Sie in diesem Beitrag, wie diese aussieht.

RAINBOWS unterstützen

Da die meisten betrieblichen Weihnachtsfeiern in diesem Jahr aufgrund der COVID-19-Situation nicht stattfinden können, hat RAINBOWS folgende Alternative im Sinne des guten Zwecks entwickelt:

Einige Unternehmen geben anstatt einer Weihnachtsfeier Gastro-Gutscheine an ihre Mitarbeitenden aus. Um RAINBOWS zu unterstützen, könnten Sie Ihren Mitarbeitenden freistellen, ob Sie anstelle dessen den Betrag oder einen Teil davon spenden möchten.

Ebenso besteht die Möglichkeit, eine fiktive Partnerschaft für die Teilnahme eines Kindes an einer RAINBOWS-Gruppe oder Trauerbegleitung in besonders schweren Zeiten.

Selbstverständlich ist auch wie immer eine klassische Spende an RAINBOWS möglich.

Auf der RAINBOWS-Website können Sie nachlesen, was der Verein alles zu bieten hat und wieso Ihre Spende so wichtig ist.

Info: Spenden an RAINBOWS sind steuerlich absetzbar!
RAINBOWS-Spendenkonto:
Verein RAINBOWS, BAWAG/PSK, AT806000000092186444

Unser Tipp

Unterstützen Sie und Ihre Mitarbeitenden zu Weihnachten diesen guten Zweck und helfen Sie Kindern in schwierigen Situation. Schließlich ist auch für die Kleinsten unter uns dieses Jahr besonders herausfordernd.

COVID-19-Schutzmaßnahmen im Büro

Posted by Birgit von Maurnböck

Wissen Sie, welche Maßnahmen Sie im Büro wie umsetzen müssen, um sich und Ihre Mitarbeitenden vor einer COVID-19-Infektion zu schützen? Wir geben Ihnen in diesem Beitrag einen Überblick über die wichtigsten Regeln und Maßnahmen.

Unsere Tipps zu den Schutzmaßnahmen im Büro

Unser Fazit

Die Coronakrise ist für uns alle Neuland und stellt eine Herausforderung dar. Gerne sind wir auch in solchen Situationen für Sie da und unterstützen wo wir können. Geschäftsführerin, Birgit von Maurnböck steht Ihnen als COVID-19-Beauftragte gerne für Ratschläge und Umsetzungstipps zur Seite. Kontaktieren Sie uns dazu.

75.000-Euro-DSGVO-Strafe in Spanien

Posted by Erich von Maurnböck

Wissen Sie, dass eine Datenverarbeitung immer auf einer Rechtsgrundlage basieren muss, die diese rechtfertigt. Werden Daten ohne eine solche verarbeitet, ist der Vorgang unrechtmäßig und – wie man anhand dieses Beitrags erkennen kann – häufig sehr teuer.

DSGVO-Strafe gegen Telekommunikationsunternehmen

In diesem aktuellen Fall in Spanien wurden bereits seit Mai vergangenen Jahres vom spanischen Telekommunikationsunternehmen Telefónica Móviles España Rechnungsbeträge vom Bankkonto eines Betroffenen eingezogen. Dieser stand jedoch nie in einer vertraglichen Beziehung mit dem verantwortlichen Unternehmen. Mehrere Beschwerden beim Telekommunikationsanbieter bleiben jedoch erfolglos.

Aus diesem Grund wandte sich der Betroffene mit einer Beschwerde an die spanische Datenschutzbehörde. Diese sah in dem Vorgehen von Telefónica Móviles España einen Verstoß gegen die DSGVO, da der Beschwerdeführer kein Kunde des Unternehmens war und die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten daher unrechtmäßig war. Das Bußgeld belief sich auf 75.000,- Euro.

DSGVO-Strafe vermeiden und Rechtsgrundlagen einhalten

Was sind denn nun die Rechtsgrundlagen, die die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß DSGVO rechtfertigen?

Unsere Praxistipps

Wichtige ToDo’s nach Kippen des Privacy Shields

Posted by Erich von Maurnböck

Wissen Sie, was nun beim Datenaustausch mit den USA zu beachten ist? In diesem Beitrag wollen wir Ihnen einige Praxistipps geben: Daher haben wir für Sie folglich einige wichtige ToDo’s zusammengestellt, die Sie sofort umsetzen sollten. Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei Fragen stets gerne zur Seite – kontaktieren Sie uns.

Haben Sie bereits unseren Blog-Beitrag zu den neuesten Informationen zum Kippen des EU-US-Privacy-Shields gelesen? Was ist nun für Sie zu tun? Hier geht es zum Artikel.

Unsere Empfehlungen nach dem Kippen des Privacy Shields

Unsere Praxistipps

Informationen zum Kippen des Privacy Shields

Posted by Erich von Maurnböck

Wissen Sie, was das Kippen des EU-US-Privacy-Shields für Ihr Unternehmen bedeutet? Worum genau handelt es sich dabei und sind Sie davon betroffen? Bedenken Sie: Es gibt keine Übergangs- oder Gnadenfrist!

Wie wir bereits berichteten wurde am 16. Juli 2020 das Privacy Shield für ungültig erklärt. Dieses ermöglichte bis dato den Datenaustausch zwischen dem Europäischen Wirtschaftsraum – dem Gültigkeitsbereich der DSGVO – und den USA.

Wieso kam es zum Kippen des Privacy Shields?

Das Problem basiert auf der amerikanischen Gesetzgebung, die US-Unternehmen vorschreibt, US-Behörden bei Bedarf jederzeit alle personenbezogenen Daten von jeder Person zur Verfügung zu stellen. Das betrifft auch unsere europäischen personenbezogenen Daten, die in US-Betrieben gespeichert werden und stellt damit einen klaren Widerspruch zur DSGVO dar. Nämlich eine Offenlegung von Daten gegenüber unberechtigten Dritten.

Warum das Kippen des Privacy Shields eine Herausforderung darstellt

Diese Ungültigkeitserklärung stellt nun die meisten europäischen Unternehmen vor Herausforderungen.
Haben auch Sie Datenempfänger in den USA? Verwenden Sie beispielsweise Google Maps, Google Analytics, MailChimp oder Zoom?
Wenn ja, dann müssen Sie dringend Schritte setzen, um ein angemessenes Datenschutzniveau beizubehalten. Diese können Sie in unserem Beitrag Wichtige To-dos nach Kippen des Privacy Shields nachlesen.

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) stellte bereits vor Wochen klar, dass es keine Übergangsfrist gibt. Die Umstellung und die Neuerungen müssen ohne Verzögerung sofort umgesetzt werden! Und nun sind auch schon drei Monate vergangen. Sollten Sie also noch keine Maßnahmen umgesetzt haben, ist es höchste Zeit dafür!

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Verschlüsselung – Vorsicht vor Hackerangriffen!

Posted by Erich von Maurnböck

Wissen Sie über Hackerangriffe Bescheid und darüber, wie Sie diese verhindern? Auch das ist ein wichtiger Bereich des Datenschutzes und der IT-Sicherheit. Wieso es Hackern nach wie vor so oft gelingt, ganze Großkonzerne lahmzulegen, und was man dagegen machen kann, können Sie in diesem Beitrag lesen.

Hackerangriffe auf Unternehmen

Was haben der Uhrenmacher „Swatch Group“, die französische Großreederei CMA CMG, der größte private Spitalsbetreiber und ein US-amerikanischer Versicherungsbroker gemeinsam? Was wie ein schlechter Witz beginnt, endet mit schweren IT-Pannen. Nun die „Pointe“: All diese Unternehmen wurden Ende September innerhalb einer Woche erfolgreich von Verschlüsselungsverbrechern angegriffen.

Wie kam es zu den erfolgreichen Angriffen? Details dazu liegen aktuell noch kaum vor, allerdings wurde bereits bekannt, dass mindestes zwei der betroffenen Unternehmen veraltete Betriebssysteme (in Einwahl-Gateways und Applikationsservern von Citrix bzw. F5 Networks) eingesetzt wurden. Diese hatten schwere Sicherheitslücken, welche damals noch nicht (durch Patches) beseitigt wurden.

Mittlerweile sind die meisten der Systeme am aktuellen Stand, trotzdem kann es sein, dass sie noch immer „offen“ sind. Der Grund liegt darin, dass nach bereits erfolgten erfolgreichen Angegriffen sogenannte Backdoors (=“Hintertüren“) installiert wurden. Das ist eine Malware, durch welche die Netzwerke für Angriffe offen bleiben. Somit tut sich hier ein neuer Schwarzmarkt auf, auf dem solche Zugänge zu großen Netzen inklusive dem geeigneten Schadsoftware-Paket an Erpresserbanden verkauft werden.

Vorgehensweise von Hackerangriffen

Zu Beginn werden Mengen an Daten aus dem betroffenen System kopiert und die Original-Datensätze beziehungsweise Datenbanksysteme werden verschlüsselt. Anschließend wird eine enorme Summe – mittlerweile meist im zweistelligen Millionenbereich – gefordert, um eine Wieder-Entschlüsselung der Daten zu erreichen.

Buchungssysteme sowie Gateway-Server sind direkt mit den unternehmensinternen Servern und Datenbanken verbunden und verbinden diese mit Partnerfirmen und -agenturen sowie mit eigenen Niederlassungen.
Genau so wurde beispielsweise der Konzern Merit gehackt. Dieser hatte im Laufe der letzten Jahre die IT-Systeme der Tochterfirmen– inklusive der CMA CMG als größte – vereinheitlicht. Grundsätzlich galt das implementierte System als sehr sicher – bis eine enorme Sicherheitslücke bekanntwurde: Beim Login mit dem Benutzernamen „NOBODY“ wurde kein Passwort abgefragt und auf diesem Weg wurden jedem, der damit einstieg, Administratorenrechte zuteil sowie ein Kommandozeilenprogramm zugänglich.

Hackerangriffe von Banden

Auch der größte Spitalsbetreiber der USA – Universal Health Services – mit 400 Kliniken, wurde erpresst. Kurz zuvor hatte es den Schweizer Uhrenmacher Swatch Group erwischt.

Ein besonders schwerwiegender Fall ereignete sich in der Uniklinik Düsseldorf und forderte sogar ein Todesopfer. Die Hackerbande hatte es auf die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf abgesehen, erwischte jedoch unbeabsichtigt das größte Notfallkrankenhaus in der Umgebung. Als die Täter darauf hingewiesen wurden, stellten sie die Schlüssel zur Verfügung und machten sich aus dem Staub.

Die Angreifer können keineswegs als homogene Gruppe angesehen werden – die Fähigkeiten und Fertigkeiten der Banden unterscheiden sich gravierend. Während manche eher ungeschickt und wenig erfolgsversprechend vorgehen, agieren andere äußerst professionell und erreichen eine Auszahlung der geforderten Lösegelder.

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Deutschland: DSGVO-Strafe über 35 Millionen Euro gegen H&M

Posted by Birgit von Maurnböck

Sind Sie sicher, dass Sie ausschließlich Daten erheben und speichern, deren Verarbeitung gerechtfertigt ist? H&M muss aufgrund eines Verstoßes gegen diesen Grundsatz nun einer DSGVO-Strafe von 35 Millionen Euro entgegensehen. Lesen Sie in diesem Beitrag, welches Vergehen sich die Modekette genau vorzuwerfen hat.

Fall H&M

H&M ist eines der bekanntesten Textilhandelsunternehmen weltweit und dürfte wohl jedem ein Begriff sein. Aktuell ist die Kette jedoch nicht durch einen besonders aufregenden Werbespot oder durch herausragende Rabatte in aller Munde – sondern wegen einer schweren Datenpanne, die bereits vor einigen Monaten bekannt wurde.

Das Unternehmen hat über Jahre hinweg Daten der Beschäftigten erhoben und gespeichert, die nicht in Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis standen, sondern das Privatleben der Arbeitenden betrafen.
Nach Urlauben oder Krankenständen wurden sogenannte „Welcome Back Talks“ geführt, in denen die Betroffenen unter anderem über konkrete Erlebnisse und Ereignisse in Urlauben oder über genaue Diagnosen sowie Krankheitssymptome befragt wurden. Diese „Besprechungen“ fanden beispielsweise als lockere Einzelgespräche im Gang statt. Dabei wurden von Problemen im Privatleben über religiöse Bekenntnisse bis hin zum Gesundheitszustand umfangreiche Daten erhoben und anschließend gespeichert.

Diese waren dann bis zu 50 Führungskräften zugänglich und wurden zu einer systematischen Auswertung der persönlichen Arbeitsleistung sowie auch für Entscheidungen in Bezug auf das Arbeitsverhältnis herangezogen.

Strafe an H&M

Für dieses Vorgehen wurde nun vom Hamburgischen Datenschutzbeauftragten eine Geldstrafe von rund 35 Millionen Euro gegen die Modekette verhängt.
Mildernd kam hinzu, dass H&M einige Maßnahmen umgesetzt hat. Dazu zählen unter anderem die Vorlegung eines umfassenden Datenschutz-Konzepts sowie eine Entschuldigung und Schadenersatz-Zahlung an die betroffenen Mitarbeitenden.

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Österreich: DSGVO-Strafe von BVwG halbiert

Posted by Birgit von Maurnböck

Benötigen Sie einen Datenschutzbeauftragten? Haben Sie auch tatsächlich einen ernannt? In diesem Beitrag lesen Sie über eine Strafe, die wegen Nicht-Ernennung eines solchen sowie aufgrund weiterer DSGVO-Verstöße verhängt wurde. Außerdem: Wieso wurde diese Strafe anschließend vom BVwG halbiert?

Ambulanz bekommt DSGVO-Strafe

Bereits Ende 2019 wurde von der Österreichischen Datenschutzbehörde eine Strafe über 50.000 Euro gegen eine Allergie-Ambulanz verhängt. Die Gründe dafür waren, zum einen, dass trotz 17 beschäftigter Ärzte kein Datenschutzbeauftragter ernannt worden war. Weiters wurde von den Patienten eine unwiderrufliche Zustimmung aufgrund unklarer Informationen sowie für ein niedriges Datenschutzniveau verlangt. Beispielsweise wurden medizinische Daten durch unverschlüsselte Emails übermittelt.
Bei der Angabe der Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitungen wurde zudem die Tatsache ignoriert, dass es sich bei den Gesundheitsdaten um sensible Daten handelte. Diesen kommt gemäß DSGVO ein besonderer Schutz zu. Eine Datenschutz-Folgenabschätzung für unterschiedliche Verarbeitungen wurde auch nicht vorschriftsgemäß durchgeführt.

Anfechtung der DSGVO-Strafe

Die verantwortliche Allergie-Klinik erhob anschließend Beschwerde gegen die Entscheidung der Datenschutzbehörde.

Diese wurde folgendermaßen begründet:

Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) erkennt die Tatsache an, dass der Verantwortliche die Verstöße beseitigt hat, und verweist auf dessen bisherige Unbescholtenheit. Auf diese Aspekte wurde besonders Bedacht genommen. Weiters kommt hinzu, dass von keiner Gefahr der Tatwiederholung ausgegangen wird.

Als Folge dessen wurde die von der Datenschutzbehörde verhängte Strafe von 50.000 Euro vom BVwG auf 25.000 Euro herabgesetzt.

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