24. Juni 2020 | DSGVO Strafen

25.000-Euro-Strafe wegen fehlendem Datenschutzbeauftragten

Gegen das spanische Unternehmen „Glovo“ wurde von der zuständigen Datenschutzbehörde eine DSGVO-Strafe über 25.000,- € verhängt. Dieses hatte trotz umfangreicher Datenverarbeitungen keinen Datenschutzbeauftragten bestellt.

Bei „Glovo“ handelt es sich um einen Zustelldienst, der Kuriere für verschiedene Lieferdienste, vorwiegend Essenszustellung, bereitstellt. Zu den bekanntesten Ketten, die den Dienst beauftragt haben, zählen unter anderem McDonald´s, KFC, Pizza Hut und Starbucks.

Ermittlungen wegen fehlenden Datenschutzbeauftragten

Auf die Beschwerde zweier Betroffener hin, leitete die spanische Datenschutzbehörde Ermittlungen ein, bei denen festgestellt wurde, dass das Unternehmen trotz der zahlreichen und umfangreichen Verarbeitungen von Daten keinen Datenschutzbeauftragten bestellt hatte, wie es die DSGVO vorschreibt. Außerdem verstieß das Unternehmen zusätzlich gegen das nationale spanische Datenschutzgesetz, indem die Datenschutzbehörde nicht innerhalb der festgelegten zehntägigen Frist über die Änderungen bezüglich des Datenschutzbeauftragten informiert wurde.

Aus diesem Grund wurde eine DSGVO-Strafe von stolzen 25.000,- € gegen den Zustelldienst verhängt.

Nichtbestellung eines Datenschutzbeauftragten

Für die Nichtbestellung eines Datenschutzbeauftragten sieht die DSGVO Geldbußen von bis zu 10.000.000 Euro oder 2% des Jahresumsatzes des gesamten Konzerns vor – je nachdem, welcher Betrag höher ist. Nach dem Kohärenzprinzip stehen die unterschiedlichen nationalen Datenschutzbehörden in ständigem Austausch. Das bedeutet auch, dass bei ähnlich gelagerterten Fällen europaweit ähnlich hohe Strafen verhängt werden. Demnach kann beispielsweise davon ausgegangen werden, dass ein österreichisches Unternehmen in derselben Größe bei fehlendem Datenschutzbeauftragten mit einer ähnlich hohen Strafe zu rechnen hat.

Zum Vergleich: Glovo hat derzeit 1500 Angestellte. Der Jahresumsatz betrug im Jahr 2018 in etwa 90 Millionen Euro.

Unser Praxistipp

  • Evaluieren Sie genau, ob Sie in Ihrem Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten brauchen. In den letzten beiden Jahren hat sich außerdem gezeigt, dass auch die freiwillige Bestellung eines solchen einen Wettbewerbsvorteil bringen kann.
  • Was passieren kann wenn Sie einen falschen Datenschutzbeauftragten bestellen, lesen Sie hier.
  • Bei Unklarheiten oder Fragen können Sie uns sehr gerne kontaktieren.

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