Archive for Februar 25th, 2021

COVID-19 Tests: Vorsorge statt Nachsorge

Posted by Birgit von Maurnböck

Wollen Sie oder bieten Sie bereits in Ihrem Betrieb Antigen-Schnelltests an? Alles was Sie zu den COVID-19 Tests in Ihrem Unternehmen wissen müssen, erfahren Sie hier.

Angebote und Regelungen für COVID-19 Tests

Seit 8.2.2021 können Frisöre, Kosmetikstudios und andere körpernahe Dienstleistungsbetriebe mit einem negativen „Zutrittstest“ besucht werden. Das kostenlose Angebot für COVID-19-Tests in Österreich wird nun auch schrittweise ausgebaut: Es reicht von Teststraßen der Länder, Angeboten der Gemeinden, Gratis-Tests in Apotheken bis zu Testprogrammen in Betrieben.

Was gilt als „Zutrittstest“?

Als „Zutrittstests“ gelten laut Aussendung des Gesundheitsministeriums alle negativen PCR- und Antigen-Tests, die im Rahmen von behördlichen Stellen durchgeführt wurden. Dazu zählen

Selbsttests können nicht als Zutrittstests verwendet werden, da hierbei die Kontrolle fehlt. Auch Ergebnisse von Schultests zählen nicht als Zutrittstests.

COVID-19 Tests in Betrieben

Auch Sie werden künftig bei der Testung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützt. Seit dem 15. Februar gibt es für Antigen- oder PCR-Testungen einen Kostenersatz von 10 € pro durchgeführtem Test. Auch betriebsfremde Personen wie Angehörige, Kunden und Mitarbeiter können dabei in Ihrem Unternehmen einen COVID-19 Test machen. Dadurch werden Betriebe zu Testzentren und helfen dabei, die Pandemie einzudämmen.

Um eine Teststraße zu werden, müssen sich Betriebe hier registrieren: https://www.wko.at/service/corona-betriebliches-testen.html

Unsere Praxistipps

Achten Sie unbedingt auf den Datenschutz! Testergebnisse sind Gesundheitsdaten und damit höchst vertraulich zu behandeln!

Das Rennen um die betrieblichen COVID-19 Impfungen

Posted by Birgit von Maurnböck

Das Rennen um den Corona Impfstoff hat im Jänner begonnen. Nach wie vor gibt es wenig genaue Informationen darüber, wer wann geimpft werden soll. Viele Betriebe, die wegen ihrem Tätigkeitsbereich zur sogenannten kritischen Infrastruktur zählen, haben sich daher bereits im Vorfeld mit der Regierung in Verbindung gesetzt, damit Ihre Mitarbeitenden möglichst früh Vakzine erhalten. Erste „Eilmeldungen“ wurden bereits aufgegeben, geimpft wird aber noch nicht. Wie sieht es nun konkret mit den betrieblichen COVID-19 Impfungen aus? Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein? Was ist datenschutzrechtlich zu beachten? Alle aktuellen Informationen dazu bekommen Sie bei uns.

Voraussetzungen für betriebliche COVID-19 Impfungen

Generell soll ab Verfügbarkeit der Impfstoffe eine rasche Versorgung der Bevölkerung gewährleistet werden. Dabei können Unternehmen mit eigener Betriebsärztin oder eigenem Betriebsarzt einen entscheidenden Beitrag leisten (grundsätzlich ab 50 Mitarbeitenden gesetzlich vorgesehen). Für Unternehmen entstehen abseits der betrieblichen Organisation der COVID-19 Impfungen keine Kosten. Weitere Voraussetzungen, die allerdings zu prüfen sind gibt es trotzdem:

Datenschutzkonform bei den betrieblichen COVID-19 Impfungen

Unser Fazit

Personengruppen mit einer chronischen Vorerkrankung, die sogenannte Risikogruppe, können sich beim Arzt ihres Vertrauens vormerken lassen.

Weiters informieren Sie am besten Ihre Mitarbeitenden darüber, dass es seit dem 1.Februar 2021 die Möglichkeit einer unverbindlichen Vormerkung für COVID-19-Impfungen auf den Impfplattformen der Bundesländern unter https://www.oesterreich-impft.at/ gibt.

Wir unterstützen mit unserem datenschutzrechtlichen Knowhow bereits viele Unternehmen, die in ihrem Betrieb COVID-19 Impfungen durchführen lassen wollen. Gerne beraten wir auch Sie ausführlich zu diesem Thema persönlich und erstellen individuelle Konzepte für Ihr Unternehmen. Kontaktieren Sie uns gerne direkt hier.