Archive for August, 2020

Ungarn: DSGVO-Strafe wegen Forbes-Listung

Posted by Birgit von Maurnböck

Das Forbes Magazin veröffentlichte weltweit die Liste der 50 reichsten – in diesem Fall ungarischen – Personen. Warum das Magazin nun daraufhin einer DSGVO-Strafe von 5.759,- € entgegensehen muss, können Sie in diesem Beitrag lesen.

Fall Forbes

Bekanntermaßen werden vom Forbes Magazine jährlich Listen mit den reichsten Personen veröffentlicht – so auch in Ungarn. Eine betroffene Person fand sich selbst auf der Liste der 50 reichsten Ungarn wieder. Dabei wurden Fotos, der Familienname sowie der geschätzte Unternehmenswert veröffentlicht. Die Daten wurden aus öffentlichen Quellen wie unter anderem dem Unternehmensregister bezogen. Daraufhin beschwerte sich betroffene Person bei der nationalen Datenschutzbehörde.

Diese stellte daraufhin fest, dass der Wirtschaftsjournalismus durch das Forbes Magazine als Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung nicht zulässig ist. Schließlich handelt es sich hierbei um keine öffentliche Aufgabe.

Grundsätzlich können Datenverarbeitungen im Zusammenhang mit Wirtschaftsjournalismus zwar auf das berechtigte öffentliche Interesse gestützt werden. Das Forbes Magazin hat jedoch keine ordnungsgemäße Abwägung der jeweiligen Interessen – also denen, des Betroffenen und den öffentlichen – durchgeführt. Die betroffene Person wurde zudem im Voraus weder über die eigenen, noch über die berechtigten öffentlichen Interessen informiert.

Forbs Prozess

Im Laufe des Prozesses verletzte das Forbes Magazine zudem das Auskunftsrecht in Bezug auf den Beschwerdeführer sowie auch die Informationspflichten.
Aus diesen Gründen und Verstößen verhängte die ungarische Datenschutzbehörde schlussendlich ein DGVO-Bußgeld von 5.759,- € gegen das Magazin.

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Italien: Zwei DSGVO-Strafen

Posted by Birgit von Maurnböck

Basieren all Ihre Datenverarbeitungen auf einer zulässigen Rechtsgrundlage? In Italien wurden aufgrund unzulässiger Rechtsgrundlagen in der vergangenen Woche gleich zwei DSGVO-Strafen in der Höhe von 2.000 bzw. 10.000,- € verhängt. Worum es sich bei den Verstößen genau handelte, haben wir in diesem Beitrag für Sie zusammengefasst.

Fall von einer Gemeinde in Italien

Die erste der beiden Strafen in Höhe von 2.000,- € wurde gegen die italienische Gemeinde Baronissi in der Nähe von Pompeji verhängt. Hierbei wurden personenbezogene Daten und persönliche Informationen auf der Gemeinde-Webseite veröffentlicht. Diese umfassten unter anderem Angaben zur Wohnadresse, Fotos der Veranda, sowie auch Informationen zu Missbräuchen.
Die Rechtfertigung der Gemeinde, dass es sich bloß um einen technischen Fehler und um ein Missverständnis im Bereich der internen Organisation handle, konnte nicht vor der Strafe durch die italienische Datenschutzbehörde „Garante per la protezione dei dati personali“ schützen.

Fall Landmaschinenhändler in Italien

Die zweite Strafe in Höhe von 10.000,- € wurde gegen den Landmaschinenhändler Cavuto s.r.l. verhängt. Eine ehemalige Mitarbeiterin verlangte nach Beendigung des Dienstverhältnisses Zugang zu ihrem Schreibtisch, ihrem PC sowie auch Zugriff auf ihren Firmen-Email-Account, um ihre persönlichen Daten, Emails sowie den Computer-Verlauf zu löschen. Dieser wurde ihr jedoch nicht gewährt und die Daten wurden weiterhin verarbeitet. Auch in diesem Fall war für die Datenverarbeitung keine geeignete Rechtsgrundlage vorhanden.

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Die größten DSGVO-Missverständnisse

Posted by Birgit von Maurnböck
Datenschutz bedeutet, dass ich meine Daten schützen und sichern muss – oder doch nicht? Kann man bei einer geringen Anzahl an Datensätzen über die DSGVO hinwegsehen? Lesen Sie hier, was die großen Missverständnisse bezüglich Datenschutz und DSGVO sind.

„Datenschutz bedeutet, Daten vor Verlust zu schützen und ausreichend zu sichern.“

Nun ja, diese Aussage ist teilweise richtig. Dieser Aspekt fällt tatsächlich unter den Datenschutz bzw. unter die DSGVO. Allerdings geht es dabei um vieles mehr! In erster Linie steht der Schutz der Privatsphäre des Menschen im Mittelpunkt.

„Datenschutz gilt nur für große Unternehmen, in denen viele Daten verarbeitet werden. Kleine Unternehmen können darüber hinwegsehen.“

Diese Behauptung ist nicht nur schlichtweg falsch, sondern vor allem gefährlich. Es wurden bereits gegen Kleinstunternehmen hohe DSGVO-Strafen verhängt. Der Datenschutz gilt für jedes Unternehmen, in dem personenbezogene Daten verarbeitet werden (aber auch zum Beispiel für Vereine!).

„Wir verarbeiten überhaupt keine personenbezogenen Daten.“

Wissen Sie, was alles unter den Begriff der personenbezogenen Daten fällt? Hierbei handelt es sich nicht bloß um sensible Daten, sondern um alle Informationen, die eine Person identifizierbar machen. Beispiele dafür sind der Name, die Wohnadresse, die Telefonnummer, die Email Adresse, der Geburtsort oder auch das Geburtsdatum. Aber ACHTUNG: Auch IP-/Mac-Adressen zählen dazu. Sie verarbeiten höchstwahrscheinlich die personenbezogenen Daten jedes Besuchers Ihrer Website – auch dann, wenn Sie nicht aktiv, zum Beispiel via Kontaktformular, Daten erheben.

„Die Datenschutzerklärung auf meiner Webseite reicht vollkommen aus – mehr ist nicht notwendig.“

Eine (korrekte!) Datenschutzerklärung erfüllt die Informationspflichten auf Websites. Aber erfüllen Sie auch die Informationspflichten gegenüber Kunden, Lieferanten, Geschäftfpartnern Ihres Unternehmmens? Wie sieht es mit den Personen aus, von denen Sie indirekt Daten bekommen? Zum Beispiel mitversicherte Personen oder Angehörige? Überprüfen Sie diesen Punkt umgehend: Erfüllung der Informationspflichten des Unternehmens.

Unser Fazit