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Italien: DSGVO-Strafe über 17 Millionen Euro

Posted by Erich von Maurnböck

Haben Sie gewusst, dass Sie Daten zu Marketingzwecken immer nur dann verarbeiten dürfen, wenn Sie Einwilligungen dazu eingeholt haben? Was sind denn Marketingzwecke genau? Zum Beispiel Anrufe, Newsletter-Versand, Zusendung von Werbung. Das Telekommunikationsunternehmen Wind Tre aus Italien musste dies nun anhand einer DSGVO-Strafe über 17 Millionen Euro lernen.

Fall Telekommunikationsunternehmen in Italien

Untersuchungen der italienischen Datenschutzbehörde „Garante per la protezione dei dati personali“ ergaben, dass der Telekommunikationsdienst Wind Tre SpA einige ungeeignete Einwilligungen zur Datenverarbeitung von Kunden verwendete.

Wie sahen diese aus? Nutzer der Unternehmens-Apps „My3“ und „MyWind“ mussten zur Verwendung automatisch ihre Einwilligung in eine Vielzahl an Datenverarbeitungen geben, die sie erst nach 24 Stunden widerrufen werden konnten.

Einige Personen gaben sogar an, ganz ohne jegliche Einwilligung über Anrufe, SMS oder Emails zu Marketingzwecken kontaktiert worden zu sein. Erschwerend kam hinzu, dass Wind Tre die Datenschutzmaßnahmen sowie -umsetzung ihrer Auftragsverarbeiter nicht kontrollierte.

Datenschutzbehörde aus Italien

Die italienische Datenschutzbehörde stoppte jegliche Datenverarbeitung, die auf eine ungültigen Einwilligung basierte, und ordnete eine Kontrolle aller Auftragsverarbeiter an. Zudem müssen die eigenen technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs) künftig besser überprüft werden. Aufgrund der schwerwiegenden Verstöße gegen die DSGVO kam es außerdem zu einer Strafe von rund 17 Millionen Euro.

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