Archive for Mai 27th, 2020

DSGVO-Strafe: „Oma, bitte Fotos löschen!“

Posted by Birgit von Maurnböck
In Holland stellte eine Großmutter Fotos ihrer Enkelkinder auf Facebook und Pinterest und weigerte sich, diese auf Aufforderung der Mutter wieder aus dem Netz zu entfernen. Diese zeigte sie daraufhin mit Verweis auf die DSGVO an.

Strafe wegen Fotos auf Social Media

Die Großmutter hatte ein Foto ihres Enkels auf Facebook und ein weiteres der anderen beiden Enkelkinder auf Pinterest veröffentlicht. Ihre Tochter forderte sie daraufhin mehrmals auf, die Fotos der Kinder aus dem Internet zu löschen – ihre Mutter kam der Aufforderung jedoch nicht nach. Daraufhin brachte die dreifache Mutter den Fall vor Gericht und forderte dort mit Bezug auf die DSGVO die sofortige Löschung der veröffentlichten Fotos der fünf- bis vierzehnjährigen Kinder. Das Gericht gab ihr Recht und verhängte gegen die Großmutter eine Geldstrafe von 50,- € (bis hin zu einer Höchstestrafe von 1.000,- €) für jeden weiteren Tag, an dem sie die Fotos nicht löschte. Die Entscheidung wurde damit begründet, dass es sich um einen Verstoß gegen die DSGVO handle. Das Sorgerecht lag nicht bei der Oma und es handle sich dabei um keine private Aktivität, die Fotos auf Social-Media-Plattformen zu veröffentlichen und somit unter Umständen auch über Suchmaschinen wie Google auffindbar zu machen. Achtung: Das Posten von Fotos anderer Personen im Internet ist aus zweierlei Gründen heikel: Erstens wird dadurch das „Recht am eigenen Bild“ eventuell verletzt. Zweitens kann es sich um einen Datenschutzverstoß handeln, wenn man keine Einwilligung dazu hat. Besonders interessant in diesem Fall aus Holland ist noch: Die DSGVO kommt im privaten Bereich eigentlich gar nicht zur Anwendung. Trotzdem hat sich das Gericht darauf bezogen. Eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild (ein weiteres Menschenrecht) stellt der Vorgang aber in jedem Fall dar.

Fotos der Mitarbeitenden

Sollten Sie beispielsweise Fotos Ihrer Mitarbeitenden auf Ihrer Website oder in Social-Media-Kanälen posten, müssen diese das vor dem Posting erlauben. Für solche Muster-Einwilligungen können Sie uns gerne kontaktieren.

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11.000 Euro DSGVO-Strafe in Schweden

Posted by Birgit von Maurnböck

Aufgrund einer Veröffentlichung von sensiblen Gesundheitsdaten verhängte die schwedische Aufsichtsbehörde „Datainspektionen“ eine DSGVO-Strafe in der Höhe von 11.000,- € gegen die Gesundheitsbehörde „Health & Medical Care“.

Strafe wegen Offenlegung von Gesundheitsdaten

Die Daten wurden im Internet veröffentlicht und somit über die Website Unbefugten zugänglich gemacht. Bei der betroffenen Person handelte es sich um einen Patienten, der in eine forensisch-psychiatrische Klinik eingewiesen wurden. Offengelegt wurden Identifikationsinformationen, wie unter anderem die persönliche Identifikationsnummer, Kontaktdaten, Informationen zum forensisch-psychiatrischen Gesundheitszustand sowie zu einer Urinprobe des Betroffenen!

Für die Veröffentlichung dieser besonders schutzbedürftigen Gesundheitsdaten gab es weder eine Rechtsgrundlage noch einen anderen Grund, menschliches Versagen führte zu der unbeabsichtigten Offenlegung.

Die Datenschutzbehörde kam zu dem Schluss, dass das Unternehmen keine ausreichenden technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs) getroffen hatte, die eine versehentliche Veröffentlichung verhindert hätten. Zudem wurden Anweisungen bezüglich einer rechtmäßigen Vorgehensweise beim Veröffentlichen auf der Website nur mündlich, jedoch nicht schriftlich erteilt.

Die verantwortliche Gesundheitsbehörde wurde angewiesen, schriftliche Konzepte zur Veröffentlichung auf der Website zu erstellen und sicherzustellen, dass Informationen künftig nur unter Einhaltung dieser Maßnahmen veröffentlicht werden. Zudem wurde sie zur Begleichung einer Geldstrafe von 120.000 Schwedischen Kronen – umgerechnet 11.000,- € verurteilt.

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